Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Verbandsvorsitzenden als Vorsitzenden, den Bürgermeistern  der Verbandsgemeinden und weiteren Vertretern.

Aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates (336,5 KB)

Die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates sind in § 6 der Verbandssatzung geregelt.