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Die Entstehung der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen

Die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen ist ein Kind der gegen Ende der 60er Jahre von der Landesregierung von Baden-Württemberg eingeleiteten allumfassenden Verwaltungsreform.

Ausgangspunkt der Kreis- und Gemeindereform war, daß die vor der Reform bestehende Kommunalverwaltung als den Zukunftsaufgaben nicht mehr gewachsen angesehen wurde und die Bürger auf dem Lande die gleich guten Leistungen der Verwaltung haben sollten, wie die Bürger in den Städten. Als Idealgröße wurden Verwaltungseinheiten mit 8.000 Einwohnern angesehen und angestrebt.

War es zunächst 1968 das „Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleineren Gemeinden“, so folgten dann Jahr für Jahr gezieltere gesetzliche Vorschriften und Verordnungen in Richtung neuer Verwaltungseinheiten und Gemeindezusammenschlüsse bis hin zum abschließenden Gemeindereformgesetz im Jahr 1974.

Die Gemeindereform sah folgende Organisationsformen vor:
  • Einheitsgemeinde (Eingemeindungen)
  • die Verwaltungsgemeinschaft zur gemeinsamen Erfüllung und Erledigung von Aufgaben.

Mit dem Angebot zur Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft wurde für die kleineren Gemeinden eine Möglichkeit geschaffen, ihre Verwaltungskraft so zu stärken, daß sie ihren Bestand und ihre Selbständigkeit erhalten können und in die Lage versetzt wurden, ihre Aufgaben auch weiterhin zu meistern. Gedacht war die Verwaltungsgemeinschaft insbesondere für dünn besiedelte Gebiete, in denen die Gemeinden weit auseinander liegen.

Die Gemeinden unseres Raumes haben diese Chance genutzt und sich nach mehrmonatigen Besprechungen im Dezember 1971 gerade noch „5 Minuten vor 12“ zu einem Gemeindeverwaltungsverband, der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen, zusammengeschlossen; denn ab 1972 konnten Kleinstgemeinden unter 700 Einwohner keiner Verwaltungsgemeinschaft mehr beitreten. Sehr starke Impulse gingen von den Gemeinden des Raumes „Winkel“ aus, da die Frage der gemeindlichen Zuordnung wegen der bevorstehenden Kreisreform große Bedeutung hatte.
Die Kreisreform brachte nämlich nicht nur die Auflösung des Kreises, sondern auch Änderungen der bestehenden Kreisgrenzen, d.h. die Zuordnung von Gemeinden in benachbarte Kreise. Davon war besonders das westliche Kreisgebiet, also der Raum des Unterzentrums Munderkingen betroffen. Es war deshalb das Bestreben der Stadt Munderkingen und der umliegenden Gemeinden, möglichst viele Gemeinden dieses Raumes zu einem Zusammenschluss zu bringen und damit für den alten Kreis und den Raum Munderkingen zu sichern. Dies war am besten auf dem Wege über eine Verwaltungsgemeinschaft und nicht über Eingemeindungen möglich.
Um die Entstehungsgeschichte der Verwaltungsgemeinschaft richtig verstehen zu können muss man sich die damaligen Verhältnisse nochmals vor Augen führen. Nach einer Arbeitskarte des Innenministeriums vom Januar 1971 sollten z.B. zum Nahbereich Munderkingen mit der Stadt Munderkingen die Gemeinde Emerkingen, Erbstetten, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hundersingen, Kirchen, Lauterach, Mundeldingen, Mundingen, Obermarchtal, Oberstadion, Oberwachingen, Oggelsbeuren, Rechtenstein, Rottenacker, Rupertshofen, Untermarchtal, Unterstadion und Unterwachingen mit 14.400 Einwohner gehören.- Nach den Vorschlägen des Regierungspräsidiums zur Zielplanung sollte der Verwaltungsraum Munderkingen außer der Stadt Munderkingen noch die Gemeinden Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hundersingen, Lauterach, Moosbeuren, Mundeldingen, Obermarchtal, Oberstadion, Oggelsbeuren, Rechtenstein, Reutlingendorf, Rottenacker, Rupertshofen, Untermarchtal,Unterstadion und Unterwachingen mit 13.450 Einwohner umfassen.- Nach dem Entwurf zum Kreisreformgesetz vom Februar 1971 sollten die Gemeinden Bechingen, Dietelhofen, Dietershausen, Dieterskirch, Oberwachingen, Reutlingendorf, Sauggart, Uigendorf und Zell zum Landkreis Biberach und die Gemeinden Emeringen und Zwiefaltendorf zum Landkreis Reutlingen kommen, Oggelsbeuren und Rupertshofen aber beim Kreis bleiben.
Allein aus diesen Aufstellungen zeigt sich, wie unterschiedlich die Vorstellungen waren. In der darauf folgenden Anhörung der Gemeinden ergaben sich wieder neue Zuordnungen. Es wurden damals von der Stadt Munderkingen umfangreiche Verhandlungen und Gespräche mit einer Reihe von Gemeinden des weiteren Umlandes geführt, die heute nicht der Verwaltungsgemeinschaft angehören. Bei diesen Gemeinden war damals zum größten Teil keine Bereitschaft zu einem Zusammenschluß in eine Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen vorhanden, da man nicht richtig glauben wollte, daß das Schicksal der kleineren Gemeinden im Zuge der Gemeindereform besiegelt werden sollte. Diese Gemeinden haben dann im Zuge der Gemeindereform ihre Selbständigkeit durch die zwangsweise Eingemeindung in die Stadt Ehingen bzw. die Gemeinden Attenweiler und Uttenweiler verloren. Damals haben sich auch noch die Gemeinden Oggelsbeuren und Rupertshofen für den Anschluss an den Landkreis Biberach entschieden, während Emeringen, Moosbeuren (über den Zusammenschluss mit Oberstadion) und Reutlingendorf beim Raum Munderkingen verblieben.

Die Gemeinden des Verwaltungsraumes Munderkingen haben das Beste aus der Reform gemacht; das sollte sich erst später zeigen. So genossen die bis zum Jahr 1971 auf freiwilliger Basis zustande gekommenen Verwaltungsgemeinschaften dann später bei der Schlussgesetzgebung der Gemeindereform die sog. „Besitzstandsgarantie“. Diese Alt-Verwaltungsgemeinschaften haben dafür auch einen verhältnismäßig großen Aufgabenkatalog zu erfüllen.
Für den Raum Munderkingen war es von grossem Nachteil, daß die Kreisreform überstürzt vor der Gemeindereform durchgezogen wurde. Wenn die Gemeindereform mit der Beseitigung der kleinen Gemeinden rechtzeitig vorher gekommen wäre, hätte der Verwaltungsraum Munderkingen mit der von ihm gebotenen guten Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Selbständigkeit auch der kleinen Gemeinden in einer funktionierenden Verwaltungsgemeinschaft voraussichtlich einen größeren Umfang angenommen.
Der damalige Bürgermeister von Munderkingen und spätere Verbandsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Albert Rist hat großen Anteil am Zustandekommen der VG Munderkingen und seine Kollegen des Umlandes wurden in ihrem Vertrauen, das sie Rist und der Stadt Munderkingen entgegengebracht haben, nicht enttäuscht, zumal auch die Stadt erkennbare Vorteile von der neuen Organisationsform hat.