Geburten
Beurkundung einer Geburt
Anmeldung und Unterlagen
Wenn ihr Kind in einer der genannten Gemeinden geboren wurde, sind Sie verpflichtet, die Geburt dem Verbandsstandesamt anzuzeigen. Die Anzeige kann von den Eltern oder der zuständigen Hebamme erfolgen.
--> Welche Unterlagen für die Anmeldung der Geburt benötigt werden, können Sie beim Verbandsstandesamt Munderkingen erfragen.
Geburtsname bestimmen
Zum 1. Mai 2025 gab es Änderungen im deutschen Namensrecht.
Über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestimmung des Geburtsnamens Ihres Kindes können Sie sich hier informieren.
Ansprechpartner
Frau Buck
Verbandsstandesbeamtin
Verbandsstandesamt Munderkingen
Marktstraße 5
89597 Munderkingen
Telefon: 07939 598-235
E-Mail: buck@munderkingen.de