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Zweckverbände

Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen

Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Munderkingen" mit Sitz in Munderkingen ist am 02.09.1995 entstanden.

Verbandsmitglieder

Dem Verband gehören die Stadt Munderkingen und die Gemeinden Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Lauterach, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Untermarchtal, Unterstadion und Unterwachingen an.

Aufgaben des Verbandes

Der Verband plant und erschließt das Gewerbegebiet, erwirbt und veräußert dort Grundstücke und unterhält die erforderlichen Einrichtungen, soweit hierfür nicht die Stadt Munderkingen zuständig ist. Für die "innere Erschließung" ist der Verband und für die "äußere Erschließung" die Stadt Munderkingen zuständig. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der Verbandssatzung.Der Planungsabschnitt I umfasst eine ca. 36,4 ha große Fläche.
Der Planungsabschnitt II umfasst eine ca. 10 ha große Fläche.

Organe des Verbandes
  • Verbandsvorsitzender
  • Verbandsversammlung

Personal des Verbandes

Zur Erledigung seiner Aufgaben bedient sich der Verband des Personals der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen (Kostenerstattung nach der Tarifverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen).


Übersichtskarte Verbandsgebiet

Auf den Übersichtskarten können Sie die noch freien Bauplätze im westlichen Bereich (112,9 KB) und östlichen Bereich (263,2 KB) einsehen.
Bei Interesse an einem Baugrundstück können Sie sich gerne an den Verbandsvorsitzenden Herr Thomas Schelkle wenden.

Abwasserverband Raum Munderkingen

Verbandsgemeinden

Stadt Munderkingen und die Gemeinden Rottenacker, Untermarchtal, Obermarchtal, Rechtenstein, Emerkingen, Hausen am Bussen, Lauterach, Unterwachingen und Emeringen.

Gesamteinwohnerzahl

Gesamteinwohnerzahl beträgt mit Stand vom 30.06.2017 = 11.951 Einwohner

Belastungsrechte an den Verbandsanlagen

Der Abwasserverband wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis am 10.10.1977 genehmigt. Der Wortlaut der Verbandssatzung ist vom Landratsamt mit der Genehmigung am 19.10.1977 in den Tageszeitungen bekanntgemacht worden. In den Jahren 1978 und 1979 sind die Gemeinden Emerkingen, Hausen am Bussen, Lauterach und Unterwachingen dem Verband nachträglich beigetreten. Die Gemeinde Emeringen ist seit 01.01.1994 Verbandsmitglied.

Dem Abwasserverband Winkel, Oberstadion wurde für seine Verbandsgemeinden Attenweiler, Grundsheim, Oberstadion und Unterstadion durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung ein Belastungsrecht an der Sammelkläranlage von 4.932 EW eingeräumt.

Im Zuge der Erweiterung der Sammelkläranlage auf 25.000 EW wurde der Gemeinde Uttenweiler für die Wohnbezirke Dietershausen, Dieterskirch, Oberwachingen, Dobel und Schupfenberg durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 20.12.1995 ein Belastungsrecht an der Sammelkläranlage von 652 EW eingeräumt.

Aufgaben des Verbandes

Der Zweckverband hat nach den Bestimmungen der Verbandssatzung die Aufgabe, zur Rein-haltung der Gewässer, das von seinen Verbandsmitgliedern erfasste Abwasser abzuführen, vor seiner Einleitung in den Vorfluter (Donau) in einer Kläranlage zu reinigen und die dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe unschädlich zu beseitigen.

Abwasserverband Raum Winkel

Verbandsgemeinden

Attenweiler, Grundsheim, Oberstadion und Unterstadion.

Gesamteinwohnerzahl

4.461 EW nach der Fortschreibung vom 30.06.2018
 

Belastungsrechte

An den Verbandsanlagen nach § 15 Abs. 3a der Verbandssatzung
                                                                                                                                     EW    
Gemeinde Attenweiler                                                                                               1.018
Gemeinde Grundsheim                                                                                               367
Gemeinde Oberstadion                                                                                             2.580
Gemeinde Unterstadion                                                                                               967
                                                                                                                              ________
                                                                                                                                      4.932
                                                                                                                                 =======

Der Abwasserverband wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis am 12.12.1979 genehmigt. Die Gemeinde Attenweiler ist seit 01.01.1997 Verbandsmitglied. 
Aufgaben des Verbandes:
Der Zweckverband hat nach den Bestimmungen der Verbandssatzung die Aufgabe, zur Reinhaltung der Gewässer, das von seinen Verbandsmitgliedern erfasste Abwasser abzuführen, vor seiner Einleitung in den Vorfluter (Donau) in einer Kläranlage zu reinigen und die dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe unschädlich zu beseitigen.Der Zweckverband hat die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den Abwasserverband Raum Munderkingen insoweit übertragen, als das anfallende Abwasser dem Verbandssammler Munderkingen - Rottenacker des AZV Raum Munderkingen zur Reinigung in der Kläranlage Rottenacker und unschädlichen Beseitigung der dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe gegen Kostenersatz übergeben wird.Des Weiteren hat der Zweckverband die Regenwasserbehandlung seiner Verbandsgemeinden übernommen.

Musikschule Raum Munderkingen

Mitglieder
Dem Zweckverband gehören alle 13 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen an. Die Stadt Munderkingen und die Gemeinden Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Lauterach, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion und Unterwachingen sind gleichberechtigte Partner - unabhängig von deren Einwohner und Schülerzahl.

Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung, der alle Verbandsgemeinden mit jeweils einer Stimme anhören, sowie derVerbandsvorsitzende.
 
Verbandssatzung
Die zwischen den Verbandsmitgliedern vereinbarte Verbandssatzung wurde vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Erlass vom 14.10.2003 genehmigt. Sie wurde daraufhin in den Amtsblättern der Verbandsgemeinden bekannt gemacht.
 
 Aufgabe und Zweck des Zweckverbands
Die Musikschule verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Schule dient der musikalischen Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Sie soll den Musikunterricht der allgemeinbildenden Schulen ergänzen und fördern, mit den in der Raumschaft Munderkingen bestehenden Musikvereinen zusammenarbeiten sowie eine vorberufliche Fachausbildung ermöglichen.
 
 Personal des Zweckverbands
Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Zweckverband über
einen Musikschulleiter, Honorarlehrkräfte sowie einen Geschäftsführer.
 
Die Zusammenarbeit mit den Musikvereinen der Raumschaft, die Koordination der Jugendausbildung und die Planung von gemeinsamen Aktivitäten obliegt dem Fachbereichsleiter Blasmusik.
 
Der Verband bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben des Personals der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen.
Etwa 50% der Schülerinnen und Schüler sind dem Fachbereich „Blasmusik“ zuzuordnen.
 
Nähere Informationen finden Sie unter: www.musikschule-raummunderkingen.de

Der Zweckverband hat sich am 24.11.2003 konstituiert. Die Rechnungsgeschäfte wurden zum 01.12.2003 aufgenommen.

Grundschulverband Oberstadion

Der Zweckverband "Nachbarschaftsgrundschulverband Oberstadion" besteht aus den Schulverbandsgemeinden
 
  • Grundsheim,
  • Oberstadion und
  • Unterstadion.

Der Nachbarschaftsgrundschulverband Oberstadion wurde im Jahre 1972 gegründet. Die Verbandssatzung wurde am 12.03.2019 neu gefasst. Der Verband ist Schulträger der Grundschule, die in der Christoph-von-Schmid-Schule in Oberstadion, Eicher 4 untergebracht ist. Seit dem 04.10.2017 ist auch die „Einrichtung der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen nach § 22 Abs. 1 SGB VIII“ eine Aufgabe des Verbandes. Die Kleinkindbetreuung der „Bärenbande“ nahm zum 16.04.2018 den Betrieb auf. Organe des Verbands sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.   Umlageschlüssel für die laufenden Umlagen sind a)  für die jährliche Schulkostenumlage, die Zahl der Schüler der einzelnen Gemeinden, die am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des vorangegangenen Jahres die Grundschule besuchen (§ 9 Abs. 1 Verbandssatzung) b) für die jährliche Umlage für die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen, der Durchschnitt der Zahl der Kinder der Verbandsgemeinden am 30.06. und 31.12. des Jahres. (§ 9 a Verbandssatzung)